Einreisebestimmungen und Corona-Risikogebiete
Hier finden Sie eine Übersicht der Bestimmungen für Reisende aus Deutschland in zahlreichen Urlaubsländern*. Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zu Ihrem individuellen Reiseland regelmäßig auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu informieren.
Reisende, die aus so genannten Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren, müssen sich bis 30.09. verpflichtend einem kostenlosen Covid-19-Test unterziehen. Kostenlose Tests für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten gibt es seit dem 15.09. nicht mehr.
Ab 15. Oktober gelten die neue Quarantäneregeln der Bundesregierung. Demnach müssen Rückkehrer aus Risikogebieten zehn Tage lang in Isolation. Erst ab Tag fünf kann die Quarantäne vorzeitig (mit einem negativen Coronatest) beendet werden. Ohne Test gilt die volle Pflicht zur Selbstisolierung, (zwei Wochen Quarantäne). Das gilt nicht, wenn man nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat. Risikogebiete: KLICK
Innerhalb Deutschlands haben einige Bundesländer Einreisebeschränkungen bzw. Beherbergungsverbote für Urlauber aus Regionen mit erhöhten Infektionszahlen erlassen. Diese Corona-Schutzverordnungen untersagen es Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde. Es gibt abhängig vom Bundesland in das Sie Reisen unterschiedliche Vorgehensweisen. Bitte prüfen Sie die einzelnen Regeln.
Regelungen für Reisende aus innerdeutschen Risiko-Landkreisen in die verschiedenen Bundesländer. Zur Übersicht: KLICK
Aktuelle Fallzahlen für jeden Landkreis im Bundesgebiet: KLICK
Bitte seien Sie sich bewusst, dass Beschränkungen, sowohl lokal als auch Überregional, auch wieder verschärft werden können, wenn sich die Gesamtsituation ändert. Es können auch kurzfristige Änderungen während Ihrer Reise auftreten, bitte informieren Sie sich daher auch während der Reise über etwaige Änderungen.
Zuletzt aktualisiert am 14.01.2021
FRANKREICH
- Einreise: Aus Deutschland uneingeschränkt möglich
- Regelungen: Personen, die sich in Spanien befinden und nach Deutschland möchten, dürfen durch Frankreich zurück reisen
- Für die Einreise nach Korsika ist, bußgeldbewehrt, ab dem 19. Dezember 2020 bis voraussichtlich 8. Januar 2021 ein negativer COVID-19-Test (PCR- oder Antigentest) sowie eine diesbezügliche schriftliche Erklärung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Präfektur von Korsika.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
GROßBRITANNIEN
- Einreise: Aus Deutschland aktuell nur eingeschränkt möglich (Quarantänepflicht / PCR-Test). Reisen aus touristischen Gründen sind in und nach Großbritannien und Nordirland untersagt.
- Regelungen: Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung über ein Online-Formular. Diese muss noch vor der Einreise erfolgen! Bei allen Ländern des Vereinigten Königreichs mit Ausnahme Irland besteht außerdem die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Es gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Für Einreisen nach England (Schottland, Wales und Nordirland sind ausgenommen) besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden.
- Kanalinseln
- Guernsey: 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen COVID-19-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben.
- Jersey: Auf Jersey besteht die Wahl zwischen 14-tägiger Quarantäne oder einem COVID-19 Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen COVID-19 Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf.
- Risikogebiet: JA (ausgenommen die weiteren Überseegebiete, die Kanalinsel Guernsey und die Isle of Man)
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA, ausgenommen die weiteren Überseegebiete, die Kanalinsel Guernsey und die Isle of Man. Von nicht notwendigen touristischen Reisen wird aufgrund von Quarantänebestimmungen für Einreisende aus Deutschland abgeraten.
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
IRLAND
- Einreise: Aus Deutschland nur sehr eingeschränkt möglich (PCR-Test)
- Regelungen: Ab 16. Januar 2021 müssen alle Einreisenden einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Vor bzw. bei Einreise Pflicht zur Anmeldung über ein Formular mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland, an der man sich die nächsten 14 Tage aufhalten wird. Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um. Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
ITALIEN
- Einreise: Aus Deutschland uneingeschränkt möglich.
- Regelungen: Problemlose Durchreise durch Österreich/Schweiz nach Italien. Bei Einreisen aus allen Ländern der EU (Schengen und Schengen assoziierte Länder) ist die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Apulien und Kalabrien müssen sich 48 Stunden vor Einreise über ein Online Formular registrieren. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Bezüglich der Einschränkung der Bewegungsfreiheit in einzelnen Regionen bzw. Sperrungen bestimmter Ortskreise, beachten Sie bitte die Unterpunkte "Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln" sowie "Beschränkungen im Land" in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
KROATIEN
- Einreise: Aus Deutschland uneingeschränkt möglich (Quarantänepflicht / PCR-Test)
- Regelungen: Bei Einreisen nach Kroatien aus den EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-assoziierten Staaten besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, das bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert.Zur Vermeidung langer Wartezeiten beim Grenzübertritt wird empfohlen, Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online auf der Website des kroatischen Tourismusministeriums zu hinterlegen.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
MALTA
- Einreise: Aus Deutschland uneingeschränkt möglich (Quarantänepflicht / PCR-Test)
- Regelungen: Reisende müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
MONTENEGRO
- Einreise: Aus Deutschland eingeschränkt möglich (PCR-Test)
- Regelungen: Reisende müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
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NEUSEELAND
- Einreise: Momentan nicht möglich
- Regelungen: /
- Risikogebiet: NEIN
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: NEIN (ABER von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten)
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
NORWEGEN
- Einreise: Aus Deutschland nur eingeschränkt möglich (Quarantänepflicht / PCR-Test)
- Regelungen: Da Norwegen Deutschland zum Risikogebiet erklärt hat, ist nach Einreise ist eine zehntägige Quarantäne in einer geeigneten Unterkunft zu absolvieren. Alle Reisenden nach Norwegen müssen bei Einreise einen PCR-Test absolvieren. Der Test soll am Flughafen oder an dafür ausgestatteten Grenzübergängen absolviert werden. Wo das nicht möglich ist, muss der Test innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden. Nach aktuellem Stand wird bei Einreise ein negativer PCR-Test verlangt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Liste der Länder, aus denen die Einreise gestattet ist, wird von dem Norwegian Institute of Public Health, dem Folkehelseinstitut, alle vierzehn Tage überarbeitet. Im Falle eines größeren Infektionsgeschehens kann auch eine kurzfristige Anpassung vorgenommen werden. Die jeweils aktuelle Liste kann auf der Website des Norwegian Institute of Public Health auf Englisch abgerufen werden.
- Risikogebiet: TEILWEISE (Oslo, Viken, Innlandet, Rogaland, Trøndelag und Vestfold og Telemark)
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: TEILWEISE (Oslo, Viken, Innlandet, Rogaland, Trøndelag und Vestfold og Telemark). Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten)
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
ÖSTERREICH
- Einreise: Aus Deutschland nur eingeschränkt möglich (Quarantänepflicht)
- Regelungen: Die österreichische Regierung hat die Einreiseverordnung für Einreisende aus Risikogebieten veröffentlicht. Diese sieht eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne für Reisende aus Deutschland. Ab dem 15. Januar 2021 müssen sich alle Personen vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren und die Empfangsbestätigung bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen. Systematische oder stichprobenartige Grenzkontrollen finden statt.
- Risikogebiet: JA, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz (Tirol) und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg (Vorarlberg)
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz (Tirol) und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg (Vorarlberg)
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
PORTUGAL
- Einreise: Aus Deutschland uneingeschränkt möglich (Ausnahme Madeira, siehe unten)
- Regelungen: Reisende müssen bei Einreise persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und Erreichbarkeit während des Aufenthaltes in Portugal machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten. Es wird möglicherweise per Infrarot die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 37,5°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
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(MADEIRA)
- Einreise: Aus Deutschland eingeschränkt möglich (Quarantänepflicht / PCR-Test)
- Regelungen: Die 14-tägige Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste gilt nicht, wenn bei Einreise ein negativer Corona-Test vorgelegt wird, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Zudem müssen Reisende ein Online-Formular ausfüllen.
- In der Autonomen Region Madeira gilt die Maskenpflicht seit dem 1. August 2020 auch im Freien.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
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SCHWEDEN
- Einreise: Aus Deutschland uneingeschränkt möglich. Informationen zur Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Landweg über Dänemark finden Sie auf der Seite der deutschen Botschaft in Kopenhagen.
- Regelungen: /
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
SCHWEIZ
- Einreise: Aus Deutschland uneingeschränkt möglich
- Regelungen: /
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
SLOWENIEN
- Einreise: Aus Deutschland eingeschränkt möglich (Quarantänepflicht / PCR-Test)
- Regelungen: Reisende aus Deutschland unterliegen bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantänepflicht kann auf fünf Tage verkürzt werden, wenn innerhalb von fünf Tagen nach Antritt der Quarantäne ein PCR-Test vorgenommen wird und das Testergebnis negativ ist. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
SPANIEN
- Einreise: Aus Deutschland uneingeschränkt möglich (PCR-Test)
- Regelungen: Flugreisende müssen online ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über eine kostenfreie App (SpTH-App) erfolgen. Bis zum 31. Juli kann übergangsweise ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden. Ab 23. November 2020 gilt zudem für alle Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet (auch Deutschland) kommen, die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines PCR-Covid-19-Tests mit sich zu führen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erfolgt sein, das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Englisch oder Spanisch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, Name des Laboranten, negatives Testergebnis.
- Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Kanarische Inseln: Ankommende Gäste müssen einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
- Bezüglich der Einschränkung der Bewegungsfreiheit in einzelnen Regionen bzw. Sperrungen bestimmter Ortskreise, beachten Sie bitte die Unterpunkte "Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln" sowie "Beschränkungen im Land" in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes. Touristen müssen während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App „Radar Covid“ aktivieren und werden gebeten, diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
*Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.