Einreisebestimmungen und Corona-Risikogebiete
Hier finden Sie eine Übersicht der Bestimmungen für Reisende aus Deutschland in zahlreichen Urlaubsländern*. Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zu Ihrem individuellen Reiseland regelmäßig auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu informieren.
Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 (PDF-Datei) regelt ergänzend zu den Quarantäneregelungen der Länder einheitlich Anmelde-, Test- und Nachweispflichten, die bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risiko-, Hochinzidenz oder Virusvarianten-Gebiet zu beachten sind.
Wenn Sie sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet (gesondert: Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet) aufgehalten haben, müssen Sie spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen können. Der Abstrich für den Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.
Rückkehrer aus Risikogebieten müssen zehn Tage lang in Isolation. Erst ab Tag fünf kann die Quarantäne vorzeitig (mit einem negativen Coronatest) beendet werden. Ohne Test gilt die volle Pflicht zur Selbstisolierung, (zwei Wochen Quarantäne). Das gilt nicht, wenn man nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat.
Ausführliche Informationen zu Einreisen aus Risikogebieten: Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit
Risikogebiete: KLICK
Innerhalb Deutschlands haben einige Bundesländer Einreisebeschränkungen bzw. Beherbergungsverbote für Urlauber aus Regionen mit erhöhten Infektionszahlen erlassen. Diese Corona-Schutzverordnungen untersagen es Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde. Es gibt abhängig vom Bundesland in das Sie Reisen unterschiedliche Vorgehensweisen. Bitte prüfen Sie die einzelnen Regeln.
Aktuelle Fallzahlen für jeden Landkreis im Bundesgebiet: KLICK
Bitte seien Sie sich bewusst, dass Beschränkungen, sowohl lokal als auch Überregional, auch wieder verschärft werden können, wenn sich die Gesamtsituation ändert. Es können auch kurzfristige Änderungen während Ihrer Reise auftreten, bitte informieren Sie sich daher auch während der Reise über etwaige Änderungen.
Zuletzt aktualisiert am 13.04.2021
FRANKREICH
- Einreise: Aus Deutschland eingeschränkt möglich (Testpflicht)
- Regelungen: Einreisende müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test vorweisen. Wer auf dem Luft-/Land- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
GROßBRITANNIEN
- Einreise: Aus Deutschland aktuell nur eingeschränkt möglich (Quarantänepflicht / Testpflicht). Reisen aus touristischen Gründen sind in und nach Großbritannien und Nordirland untersagt. Internationale Reisen aus und nach England sind zunächst bis zum 17. Mai 2021 verboten.
- Regelungen: Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung über ein Online-Formular. Diese muss noch vor der Einreise erfolgen! Bei allen Ländern des Vereinigten Königreichs mit Ausnahme Schottlands, Nordirlands, Irlands, Isle of Man, Jersey und Guernsey besteht außerdem die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, das bei Einreise nicht älter als 3 Tage sein darf. Einreisende nach England (gilt auch für Reisende, die über England nach Wales reisen), die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Travel-Ban-Land aufgehalten haben, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise für 10 Tage Hotelquarantäne in Großbritannien absolvieren. Seit dem 15. Februar 2021 müssen Einreisende nach England neben dem COVID-19-Test vor Einreise zusätzlich vorab zwei weitere Tests buchen: einen vor oder am zweiten Tag nach Einreise und einen weiteren Test am oder nach dem achten Tag nach Einreise. Für die Einreise nach Schottland, Nordirland und Wales gelten ähnliche Einreisebeschränkungen für alle Reisenden.
- Kanalinseln
- Guernsey: 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle Einreisenden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
- Jersey: Einreisende nach Jersey müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Test, der vor Abfahrt gemacht werden muss, vorlegen und sich anschließend in Quarantäne begeben. Bis auf wenige Ausnahmen müssen sich Reisende bei Einreise am fünften und zehnten Tag nach Einreise erneut einem COVID-19-Test unterziehen. Wenn das Ergebnis des Tests am zehnten Tag nach Einreise negativ ist, darf die Quarantäne verlassen werden. Reisende aus Ländern mit einer niedrigen COVID-19-Inzidenzen dürfen die Quarantäne bereits vorzeitig verlassen. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
IRLAND
- Einreise: Aus Deutschland nur sehr eingeschränkt möglich (Quarantänepflicht / Testpflicht)
- Regelungen: Bei Einreise muss ein negatives COVID-19-Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 72 Stunden ist. Grundsätzlich gilt für alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, eine verpflichtende, 14-tägige Quarantäne nach Einreise. Vor bzw. bei Einreise Pflicht zur Anmeldung über ein Formular mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland, an der man sich die nächsten 14 Tage aufhalten wird.
- Risikogebiet: TEILWEISE
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland Region mit Ausnahme der Region South-West wird derzeit gewarnt. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region South-West wird weiterhin abgeraten.
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
ITALIEN
- Einreise: Aus Deutschland eingeschränkt möglich (Testpflicht). Reisen innerhalb Italiens sind nur aus triftigen Gründen erlaubt.
- Regelungen: Grundsätzlich ist die Vorlage einer negativen Testbescheinigung bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage einer weiteren negativen Testbescheinigung nach fünf Tagen erforderlich. Zur Einreise müssen sie sich über das Einreise-Online-Formular anmelden.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Bezüglich der Einschränkung der Bewegungsfreiheit in einzelnen Regionen bzw. Sperrungen bestimmter Ortskreise, beachten Sie bitte die Unterpunkte "Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln" sowie "Beschränkungen im Land" in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
KROATIEN
- Einreise: Aus Deutschland eingeschränkt möglich (Quarantänepflicht / Testpflicht)
- Regelungen: Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert.Zur Vermeidung langer Wartezeiten beim Grenzübertritt wird empfohlen, Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online auf der Website des kroatischen Tourismusministeriums zu hinterlegen.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: Ja
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
MALTA
- Einreise: Aus Deutschland eingeschränkt möglich (Quarantänepflicht / Testpflicht)
- Regelungen: Reisende nach Malta dürfen nur aus sogenannten „Korridorländern“ einreisen, sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben. Zu diesen „Korridorländern" zählt auch Deutschland. Reisende müssen dies bei Einreise schriftlich bestätigen. Deutschland zählt ebenfalls zur sogenannten „gelben Liste“. Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
MONTENEGRO
- Einreise: Aus Deutschland eingeschränkt möglich (Testpflicht)
- Regelungen: Reisende müssen bei der Einreise nach Montenegro einen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder einen positiven serologischen Antikörpertest (max. 30 Tage alt) oder einen Impfnachweis, bei dem die zweite Dosis mindestens sieben Tage vor Einreise geimpft wurde, vorlegen.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
NEUSEELAND
- Einreise: Momentan nicht möglich. Neuseeland hat seine Grenzen bis auf weiteres geschlossen.
- Regelungen: /
- Risikogebiet: NEIN
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: NEIN (ABER von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten)
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
NORWEGEN
- Einreise: Momentan nicht möglich. Norwegen hat seine Grenzen bis auf weiteres geschlossen.
- Regelungen: Ab 17. März 2021 gilt bei der Einreise bzw. Rückkehr nach Norwegen die Pflicht zur Quarantäne in einem designierten Quarantänehotel, es sei denn, der Auslandsaufenthalt war dringend notwendig. Das Quarantänehotel darf erst mit negativem COVID-19-Test verlassen werden, allerdings frühestens am dritten Tag. Informationen über die Erforderlichkeit von Negativtests und Quarantäneregelungen für Reisende, die unter Ausnahmen fallen, bieten die norwegischen Behörden.
- Risikogebiet: TEILWEISE
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Rogaland, Vestfold og Telemark und Viken wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
ÖSTERREICH
- Einreise: Aus Deutschland eingeschränkt möglich (Quarantänepflicht / Testpflicht)
- Regelungen: Alle Reisenden müssen sich vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren und die Empfangsbestätigung bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen. Bei Einreise soll ein negatives PCR- oder Antigen-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Das Test-Ergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über ein solches, muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und darf nicht älter als 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) sein. Kann dieses nicht vorgelegt werden, ist ein Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten durchzuführen. Die novellierte Einreiseverordnung sieht bis 31. Mai 2021 grundsätzlich eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne nach Einreise vor, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen PCR- oder Antigentest beendet werden kann.
- Risikogebiet: TEILWEISE
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
PORTUGAL
- Einreise: Für Einreisende aus Deutschland sind in der jetzigen Einstufung ausschließlich notwendige, nicht touristische Reisen erlaubt.
- Regelungen: In der jetzigen Einstufung gilt die Pflicht, einen negativen PCR-Test (max. 72 Std. vor Abflug entnommen) gegenüber der Fluggesellschaft vor Abflug nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 2 Jahren. Reisende müssen bei Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card) machen. Eine Einreise über den Landweg ist nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das “Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann oder zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken.
- Risikogebiet: TEILWEISE
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Madeira wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal sowie der autonomen Region Azoren wird weiterhin abgeraten.
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(MADEIRA)
- Einreise: Aus Deutschland eingeschränkt möglich (Quarantänepflicht / Testpflicht)
- Regelungen: Die 14-tägige Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste gilt nicht, wenn bei Einreise ein negativer Corona-Test vorgelegt wird, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Zudem müssen Reisende ein Online-Formular ausfüllen. Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira. Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
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SCHWEDEN
- Einreise: Aus Deutschland eingeschränkt möglich (Testpflicht)
- Regelungen: Bei Einreise muss ein negativer, höchstens 48 Stunden alter COVID-19-Test vorgelegt werden. Testzertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer oder dänischer Sprache akzeptiert Informationen zur Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Landweg über Dänemark finden Sie auf der Seite der deutschen Botschaft in Kopenhagen
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
SCHWEIZ
- Einreise: Aus Deutschland eingeschränkt möglich (ggfs. Quarantänepflicht / Testpflicht)
- Regelungen: Für Reisende aus Risikogebieten und -ländern gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende aus Risikoländern müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dieses Verfahren gilt grundsätzlich auch für alle Flugreisenden, selbst wenn sie aus einem Land einreisen, das nicht zu den Risikogebieten zählt. Reisende aus einem Risikogebiet müssen sich innerhalb von zwei Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde melden.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
SLOWENIEN
- Einreise: Aus Deutschland eingeschränkt möglich (Quarantänepflicht / Testpflicht)
- Regelungen: Reisende aus Deutschland unterliegen bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht.Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen können. Ein Antigentest ist nicht ausreichend. Von der Quarantänepflicht befreit sind darüber hinaus bei Vorlage entsprechender Nachweise Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind oder die sich in der Vergangenheit mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert haben.
- Risikogebiet: JA
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
SPANIEN
- Einreise: Aus Deutschland eingeschränkt möglich (Testpflicht)
- Regelungen: Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg. Flugreisende müssen online ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über eine kostenfreie App (SpTH-App) erfolgen.
- Risikogebiet: TEILWEISE
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Extremadura, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland, in die Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf die Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gemeinschaften Kastilien-La Mancha, Galicien, Valencia, Murcia sowie auf die Balearen wird weiterhin abgeraten.
- Kanarische Inseln, Balearen, Ibiza: Bitte lesen Sie die gesonderten Hinweise unter "Besonderheiten auf den Inseln" in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes (den Link finden Sie weiter unten).
- Touristen müssen während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App „Radar Covid“ aktivieren und werden gebeten, diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: KLICK
*Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.